Der Branchenverband “UAV DACH” fordert schärfere Vorgaben für Drohnenflüge und eine umfassendere Überwachung des unteren Luftraums. Ein Vorschlag sorgt dabei besonders für Kritik: Private Kameradrohnen könnten künftig grundsätzlich nur noch auf dem eigenen Grundstück oder auf Modellflugplätzen fliegen – und dort möglicherweise nur bis 50 Meter Höhe. Beschlossen ist das allerdings noch nicht
Mehr Sicherheit im unteren Luftraum
Drohnen sind längst nicht mehr nur Freizeitgeräte. Sie werden für Inspektionen, Vermessungen, Logistik, Landwirtschaft, Filmproduktionen und Sicherheitsaufgaben eingesetzt. Gleichzeitig häufen sich Berichte über unerlaubte Flüge an Flughäfen, über kritischer Infrastruktur oder in sicherheitsrelevanten Bereichen.
Der Verband UAV DACH, der Unternehmen, Organisationen und Behörden aus dem Bereich der unbemannten Luftfahrt vertritt, fordert deshalb ein umfassenderes Sicherheitskonzept für den unteren Luftraum. Ziel ist es, legale und illegale Drohnen möglichst zuverlässig unterscheiden und auf verdächtige Flugbewegungen reagieren zu können.
Zu den Forderungen gehören unter anderem:
- ein europaweit einheitliches Lagebild des unteren Luftraums;
- eine möglichst umfassende elektronische Sichtbarkeit von Drohnen;
- eine eindeutige Unterscheidung zwischen kooperativen und nicht kooperativen Fluggeräten;
- klare Zuständigkeiten für die Drohnendetektion und -abwehr;
- europaweit einheitliche technische Standards;
- mehr Forschung und Förderung im Bereich Drohnensicherheit.
UAV DACH begründet die Forderungen mit dem Schutz von Menschen, kritischer Infrastruktur und der gesellschaftlichen Akzeptanz kommerzieller Drohnenanwendungen. Der Verband sieht einen sicheren und besser kontrollierbaren Luftraum als Voraussetzung dafür, dass industrielle und öffentliche Drohneneinsätze weiter wachsen können.
Die Auswirkungen für private Piloten
Für Diskussionen sorgt vor allem ein Vorschlag, der private Drohnenflüge deutlich einschränken könnte. Nach der derzeit bekannten Darstellung sollen private Kameradrohnen grundsätzlich nur noch
- auf dem eigenen Grundstück mit Zustimmung des Eigentümers oder
- auf ausgewiesenen Modellflugplätzen
betrieben werden dürfen. Zusätzlich steht eine Begrenzung auf maximal 50 Meter Flughöhe im Raum.
Das hätte weitreichende Folgen für die private Luftbildfotografie. Flüge auf Reisen, in der freien Landschaft, an geeigneten Küsten- oder Bergregionen oder zur Dokumentation von Veranstaltungen wären für Privatpersonen möglicherweise nicht mehr regulär möglich. In vielen Fällen wären dann Einzelgenehmigungen erforderlich.
Wichtig: Es handelt sich derzeit um eine Forderung beziehungsweise einen politischen Vorschlag – nicht um geltendes Recht.
Verbände warnen vor einer Zweiklassengesellschaft
Der Deutsche Modellflieger Verband und die Deutsche Modellsport Organisation kritisieren die Pläne scharf. In einem offenen Brief an UAV DACH warnen die Verbände vor einer Ungleichbehandlung von privaten und kommerziellen Drohnenpiloten.
Ihr zentraler Einwand: Private Drohnenflüge würden pauschal eingeschränkt, obwohl es bereits europäische Regeln für einen sicheren Betrieb gibt. Statt alle Hobbyanwender stärker zu begrenzen, sollten Verstöße gezielt verfolgt und risikobasiert bewertet werden.
Die Verbände argumentieren außerdem, dass der private Modellflug und die Drohnenhobby-Szene eine wichtige Rolle bei Nachwuchs, Ausbildung und technischer Innovation spielen. Hohe technische Anforderungen, zusätzliche Genehmigungen oder eine faktische Beschränkung auf wenige Flugplätze könnten den Zugang zum Hobby deutlich erschweren.
Was gilt aktuell?
Bislang gelten weiterhin die bestehenden EU-Drohnenregeln sowie die deutschen Flugverbots- und Geozonen. In der offenen Kategorie gilt grundsätzlich eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund. Zusätzlich müssen Pilotinnen und Piloten unter anderem Sichtflug, Abstände zu unbeteiligten Personen und die jeweiligen geografischen Flugbeschränkungen einhalten.
Je nach Drohne, Gewicht, C-Klassifizierung und Einsatz gelten unterschiedliche Anforderungen. Dazu können gehören:
- die Registrierung des Drohnenbetreibers;
- ein Kompetenznachweis oder Drohnenführerschein;
- eine Haftpflichtversicherung;
- ausreichender Abstand zu unbeteiligten Personen;
- das Verbot von Flügen über Menschenansammlungen;
- die Einhaltung von Flugverbotszonen;
- der Schutz von Wohn- und Privatgrundstücken;
- der Betrieb innerhalb der Sichtweite.
Auch ein Flug auf dem eigenen Grundstück ist nicht automatisch von allen Regeln ausgenommen. Höhenbegrenzung, Sichtflug, Versicherungspflicht, Datenschutz und mögliche Abstände zu Menschen oder angrenzenden Bereichen bleiben relevant.
Was würde sich für Drohnenbesitzer ändern?
Sollte der Vorschlag in dieser Form umgesetzt werden, wären die Folgen insbesondere für Nutzer von DJI-Mini-, Air-, Mavic- oder vergleichbaren Kameradrohnen erheblich.
| Nutzung | Nach heutiger Regelung | Bei Umsetzung des Vorschlags |
|---|---|---|
| Luftaufnahmen auf Reisen | Unter Einhaltung der Regeln grundsätzlich möglich | Wahrscheinlich nur mit Ausnahmegenehmigung |
| Flüge in der freien Landschaft | Je nach Gebiet und Flugzone möglich | Weitgehend ausgeschlossen |
| Flug auf dem eigenen Grundstück | Unter den geltenden Regeln möglich | Grundsätzlich erlaubt, möglicherweise bis 50 Meter |
| Flug auf fremdem Privatgelände | Mit Zustimmung des Eigentümers möglich | Nur bei Zustimmung und unter zusätzlichen Einschränkungen |
| Modellflugplatz | Eine mögliche Option unter den jeweiligen Regeln | Voraussichtlich zentraler Ausweichort für Privatpiloten |
| Gewerbliche Luftbildaufnahmen | Je nach Kategorie und Genehmigung möglich | Soll offenbar weiterhin ermöglicht und planbarer werden |
Besonders problematisch wäre die Regelung für private Foto- und Videoproduktionen. Ein Drohnenflug für eine Landschaftsaufnahme, ein Vereinsvideo oder die Dokumentation einer Veranstaltung könnte dann nicht mehr einfach nach den Regeln der offenen Kategorie durchgeführt werden.
Warum die Forderung umstritten ist
Die Debatte berührt zwei unterschiedliche Interessen. Auf der einen Seite stehen Sicherheitsbehörden, Infrastrukturbetreiber und die kommerzielle Drohnenbranche, die mehr Kontrolle über den unteren Luftraum verlangen. Auf der anderen Seite stehen private Drohnenpiloten und Modellflieger, die befürchten, für Verstöße einzelner Nutzer kollektiv bestraft zu werden.
Kritiker sehen insbesondere drei Probleme:
- Pauschale statt risikobasierter Regeln: Eine kleine Kameradrohne würde möglicherweise ähnlich behandelt wie deutlich größere und leistungsfähigere Systeme.
- Einschränkung der privaten Luftbildfotografie: Viele typische Anwendungen wären außerhalb des eigenen Grundstücks oder eines Modellflugplatzes kaum noch möglich.
- Hoher Verwaltungsaufwand: Wenn private Piloten für normale Foto- und Videoflüge Einzelgenehmigungen beantragen müssten, könnte das sowohl Nutzer als auch Behörden überfordern.
Befürworter schärferer Regeln halten dagegen, dass elektronische Identifikation allein nicht ausreicht. Wer eine Drohne bewusst ohne gültige Identifikation oder in einer Verbotszone betreibt, soll schneller erkannt und gestoppt werden können.
Noch keine beschlossene Gesetzesänderung
Die Diskussion ist politisch relevant, aber der Vorschlag von UAV DACH ist nicht automatisch eine neue Rechtsvorschrift. Eine konkrete Verschärfung müsste zunächst politisch beraten, rechtlich geprüft und in europäische beziehungsweise nationale Regelungen überführt werden.
Parallel diskutieren Bund und Länder über zusätzliche Befugnisse zur Drohnendetektion und -abwehr. Dabei geht es vor allem um den Schutz kritischer Infrastruktur, Flughäfen und anderer sicherheitsrelevanter Bereiche. Das bedeutet nicht, dass private Drohnen aktuell nur noch im eigenen Garten oder auf einem Modellflugplatz betrieben werden dürfen.
Auch Maßnahmen wie Störsender, Spoofing oder das eigenmächtige Abfangen einer Drohne bleiben für Privatpersonen grundsätzlich keine zulässige Selbsthilfemaßnahme. Bei verdächtigen Flügen sollten Betroffene den Standort, die Flugrichtung und möglichst die Drohne dokumentieren und die zuständigen Behörden informieren.
Fazit für private Drohnenpiloten
Die UAV-DACH-Diskussion könnte zu einer der weitreichendsten Einschränkungen für private Drohnenflüge in Deutschland führen – falls der Vorschlag tatsächlich in verbindliche Regeln umgesetzt wird. Aktuell gibt es jedoch noch kein beschlossenes Verbot, das private Flüge außerhalb des eigenen Grundstücks untersagt.
Für Drohnenbesitzer bleibt deshalb vorerst entscheidend, die bestehenden EU- und deutschen Vorgaben einzuhalten. Gleichzeitig dürfte die politische Debatte weitergehen. Für die private Drohnen- und Modellflugszene wird es darauf ankommen, dass neue Sicherheitsregeln zwischen missbräuchlichen Flügen, professionellen Anwendungen, Modellflug und verantwortungsvoller Freizeitfotografie unterscheiden.
