Ein japanisches Gericht hat die Aufhebung eines wichtigen RED-Patents für komprimierte RAW-Videoaufzeichnung bestätigt. Pikant: Nikon musste das Patent verteidigen, obwohl der Konzern genau dieses Schutzrecht früher selbst angegriffen hatte. Für Kamerahersteller und Filmer ist die Entscheidung interessant – ihre unmittelbaren Auswirkungen bleiben jedoch begrenzt.
Ein Patent mit großer Wirkung
Das Verfahren dreht sich um das japanische Patent JP 5231529. Es beschreibt vereinfacht gesagt eine Videokamera, die hochauflösende Sensordaten bereits vor der Speicherung komprimiert und dabei als RAW-Daten aufzeichnet.
Der entscheidende Vorteil von komprimiertem RAW: Die Kamera bewahrt deutlich mehr Informationen aus dem Sensor als bei einem fertig entwickelten JPEG- oder normalen Videobild. Gleichzeitig benötigen die Dateien weniger Speicherplatz und Datenrate als unkomprimierte RAW-Aufnahmen.
RED hatte diese Technologie über viele Jahre durch ein umfangreiches Patentportfolio abgesichert. Hersteller, die intern komprimiertes RAW anbieten wollten, mussten deshalb entweder Lizenzvereinbarungen treffen oder technische Umwege nutzen.
Panasonic setzt sich gegen Nikon durch
Das japanische Patentamt erklärte im Oktober 2024 mehrere zentrale Patentansprüche für ungültig nachdem Panasonic intervenierte. Nach der Übernahme von RED durch Nikon ging das Verfahren nun auf Nikon über.
Nikon versuchte anschließend, die Entscheidung anzufechten. Das japanische Intellectual Property High Court bestätigte jedoch am 30. Juni 2026 die Aufhebung des Patents. Nach Einschätzung des Gerichts fehlte den umstrittenen Patentansprüchen die notwendige erfinderische Höhe – die beschriebenen technischen Schritte seien ausgehend vom damaligen Stand der Technik naheliegend gewesen.
Betroffen sind unter anderem die Ansprüche 1 bis 7 sowie 10 bis 22. Die Entscheidung bedeutet nach japanischem Patentrecht grundsätzlich, dass das betreffende Schutzrecht dort rückwirkend als nicht existent gilt.
Die besondere Ironie für Nikon
Der Fall ist auch deshalb bemerkenswert, weil Nikon zunächst auf der anderen Seite des Patentstreits stand.
RED hatte Nikon 2022 verklagt. Der Vorwurf bezog sich auf die interne RAW-Aufzeichnung der Nikon Z9, insbesondere auf Nikons N-RAW-Format. Nikon argumentierte damals, REDs Patente seien nicht gültig beziehungsweise deckten die eigene Technologie nicht ab.
Nach Nikons Übernahme von RED wechselte der Konzern die Seiten. Nikon musste nun als Eigentümer von REDs Patentportfolio genau das Schutzrecht verteidigen, gegen dessen Gültigkeit Panasonic vorging. Diese ungewöhnliche Konstellation macht den Fall zu einem der kuriosesten Kapitel der bisherigen RAW-Patentstreitigkeiten.
Was bedeutet die Entscheidung für Filmer?
Positive Punkte
- Weniger rechtliche Unsicherheit in Japan: In Japan ist dieses konkrete Patent als Schutzbarriere weggefallen.
- Mehr Spielraum für Hersteller: Kamerahersteller können komprimierte RAW-Verfahren dort möglicherweise freier entwickeln und implementieren.
- Potenzial für geringere Lizenzkosten: Wenn bestimmte Lizenzzahlungen entfallen, könnten Hersteller langfristig Kosten sparen.
- Mehr Wettbewerb: Ein schwächerer Patentschutz kann es kleineren oder bisher zurückhaltenden Anbietern erleichtern, eigene RAW-Lösungen zu entwickeln.
- Stärkung von Panasonic: Panasonic hat einen wichtigen Sieg gegen RED beziehungsweise Nikon errungen und damit seine Position im professionellen Videomarkt verbessert.
- Signalwirkung für weitere Verfahren: Die Entscheidung liefert anderen Unternehmen Argumente, die Reichweite verwandter RED-Patente anzufechten.
Gerade der letzte Punkt ist langfristig interessant. Panasonic ist nicht der erste Hersteller, der REDs RAW-Patente kritisch sieht, aber offenbar der erste, der mit einer solchen Anfechtung in Japan erfolgreich war.
Die Einschränkungen
- Die Entscheidung gilt nur für Japan. Die US-Patente und weitere internationale Mitglieder der Patentfamilie werden dadurch nicht automatisch ungültig.
- Bestehende Lizenzvereinbarungen verschwinden nicht weltweit. Aus dem japanischen Urteil folgt kein globaler Wegfall von Lizenzgebühren.
- Keine neuen Funktionen per Firmware: Eine Kamera erhält durch dieses Urteil nicht automatisch internes komprimiertes RAW.
- Keine automatische Preissenkung: Selbst wenn Hersteller künftig Lizenzkosten sparen, müssen sie diese Einsparungen nicht an Kunden weitergeben.
- Nur ein Teil des Patentportfolios ist betroffen: RED beziehungsweise Nikon besitzt weitere Patente. Die Entscheidung beseitigt nicht den gesamten RED-Patentschutz.
- Der praktische Zeitraum ist begrenzt: Das japanische Patent wäre ohnehin im April 2028 ausgelaufen. Der kommerzielle Vorteil der Entscheidung ist daher real, aber zeitlich überschaubar.
Was ändert sich bei Panasonic-Kameras?
Für Besitzer einer Panasonic Lumix GH7, S1R II oder anderer Kameras mit interner beziehungsweise externer RAW-Aufzeichnung ändert sich zunächst nichts. Die Kameras funktionieren unverändert, und Panasonic wird nicht automatisch neue RAW-Formate freischalten.
Interessanter ist die Perspektive für kommende Modelle. Panasonic könnte in Japan bei der Entwicklung und Vermarktung bestimmter komprimierter RAW-Verfahren weniger durch dieses konkrete Patent eingeschränkt sein. Ob daraus tatsächlich neue Kameras, niedrigere Preise oder bessere RAW-Codecs entstehen, hängt aber von weiteren Patenten, Lizenzverträgen und der jeweiligen technischen Umsetzung ab.
Auch für Nikon ist die Entscheidung nicht automatisch eine Niederlage im gesamten RAW-Geschäft. Der Konzern verliert den Streit um dieses japanische Patent, besitzt über RED aber weiterhin ein umfangreiches Portfolio und kann sich auf andere Schutzrechte berufen.
Kein globaler Durchbruch für internes RAW
Die Schlagzeile „REDs RAW-Patent ist gefallen“ ist deshalb nur teilweise richtig. In Japan wurde ein wichtiges Patent beziehungsweise wurden zentrale Ansprüche dieses Patents aufgehoben. Das bedeutet jedoch nicht, dass das gesamte RED-Patentportfolio weltweit wertlos ist.
Auch für Kamerakäufer ist kurzfristig keine Revolution zu erwarten. Weder werden Canon, Sony, Nikon, Panasonic oder Blackmagic Design allein wegen dieses Urteils sofort neue interne RAW-Funktionen veröffentlichen, noch dürfte sich der Preis bestehender Kameras kurzfristig verändern.
Die Bedeutung liegt eher auf der strategischen Ebene: Eine bislang sehr hohe juristische Hürde für komprimiertes internes RAW ist in Japan gefallen. Das könnte den Wettbewerb langfristig stärken und Herstellern mehr Freiheit bei der Entwicklung künftiger Cine- und Hybridkameras geben.
