Die USA gegen DJI: Was Drohnenpiloten in Übersee jetzt wissen sollten

In den USA spitzt sich der Konflikt zwischen Politik, Regulation und ausländischen Drohnenherstellern zu – allen voran DJI. Im Kern geht es nicht darum, bestehende Kopter schlagartig zu verbieten, sondern offenbar darum, DJI langfristig aus dem US-Markt zu drängen, indem der Zugang für neue Produkte systematisch blockiert wird.

Der Auslöser: FCC Covered List und NDAA

Ende Dezember 2025 hat die US‑Regulierungsbehörde FCC alle im Ausland produzierten unbemannten Luftfahrtsysteme (UAS) und bestimmte „kritische Komponenten“ auf ihre sogenannte Covered List gesetzt. Grundlage sind Auflagen aus dem National Defense Authorization Act (NDAA) 2025, der ausländische Hersteller mit Nähe zu China oder anderen Rivalen als Sicherheitsrisiko einstuft.

DJI und Autel werden in diesem Kontext explizit genannt. Die FCC war gesetzlich verpflichtet, sie bis zum 23. Dezember 2025 auf diese Liste zu setzen, sofern keine gegenteiligen Sicherheitsbewertungen vorliegen – was nicht passiert ist. Damit rutschen die beiden größten Consumer‑Drohnenanbieter der Welt in die gleiche Kategorie wie bereits früher sanktionierte Telekom‑Ausrüster.

Was in den USA jetzt nicht mehr geht

Die entscheidende Stellschraube ist nicht das Flugrecht, sondern die technische Zulassung: Ohne Freigabe durch die FCC gibt es keine legale Funktechnik – und ohne Funktechnik keine Drohne im Handel.

Konkret bedeutet das:

  • Neue DJI‑Modelle können keine FCC‑Equipment‑Authorization mehr erhalten. Ohne diese Zulassung dürfen sie in den USA praktisch nicht importiert oder regulär verkauft werden.
  • Das betrifft nicht nur komplette Drohnen, sondern auch Funkmodule, Fernsteuerungen, Video‑Downlinks, bestimmte Payloads und Zubehör mit RF‑Komponenten.
  • Die Pipeline für zukünftige DJI‑Produkte in den USA ist damit gekappt: Mögliche kommende Generationen à la „Mavic 5“, neue FPV‑Plattformen oder spezialisierte Enterprise‑Drohnen werden dort offiziell nicht mehr starten können.

Die USA treffen DJI also auf der Ebene, die für ein Consumer‑Ökosystem besonders kritisch ist: Zertifizierung, Import, Handel.

Was (vorerst) weiterhin erlaubt bleibt

Wichtig für die Einordnung: Bereits vorhandene DJI‑Drohnen werden nicht automatisch gegroundet. Weder Hobby‑Pilotinnen noch professionelle Anwender müssen ihre Flotte von heute auf morgen einmotten.

Aktuell gilt:

  • Bestehende DJI‑Modelle mit bereits erteilter FCC‑Zulassung dürfen weiter betrieben werden. Es gibt kein pauschales Flugverbot allein aufgrund der Aufnahme auf die Covered List.
  • Händler können weiterhin Geräte verkaufen, die schon früher genehmigt wurden und auf Lager liegen. Der „Hahn“ wird also in erster Linie bei Neuzulassungen zugedreht, nicht bei bereits zertifizierten Typen.

Für US‑Piloten bleibt der Alltag daher zunächst unverändert – allerdings mit einem deutlich spürbaren Schatten über der Zukunftsfähigkeit ihres Systems.

Die brisante Retroaktiv‑Komponente

Besonders heikel ist, dass die FCC sich in einem früheren Beschluss explizit das Recht eingeräumt hat, bestehende Zulassungen nachträglich zu widerrufen. Damit könnte die Behörde theoretisch auch bereits genehmigte DJI‑Drohnen später vom Markt nehmen – inklusive Importverbot für Ersatzgeräte und möglicherweise massiven Einschränkungen bei Reparaturen.

Im Raum steht damit:

  • Ein mögliches Importverbot auch für ältere Modelle, sollte die politische Lage weiter eskalieren.
  • Die Option, bestimmten Behördenflotten (Polizei, Feuerwehr, kritische Infrastruktur) DJI‑Technik komplett zu untersagen und auf „freundliche“ Alternativen umzulenken.

Noch ist dieses Szenario nicht Realität, aber allein die Möglichkeit sorgt für massive Unsicherheit im US‑Markt.

Folgen für US‑Piloten und den globalen Markt

Kurzfristig entsteht in den USA ein zweigeteilter Markt: Bestandsdrohnen fliegen weiter, aber es kommen keine neuen DJI‑Modelle mehr nach. Das hat eine Reihe von Konsequenzen:

  • Verfügbarkeitsrisiko: Ersatzgeräte, bestimmte Ersatzteile und Bundles könnten knapper und teurer werden, wenn Restbestände abverkauft sind.
  • Ökosystem‑Bruch: Wer sein Setup normalerweise alle paar Jahre mit dem nächsten Mavic‑ oder Air‑Upgrade aktualisiert, steht mittelfristig ohne offiziellen Nachfolger da.
  • Vendor‑Shift: Besonders Enterprise‑Kunden, Behörden und Dienstleister werden regulatorisch in Richtung US‑ oder „befreundete“ Hersteller gedrängt (Skydio, Teal, Parrot & Co.).

Mittelfristig strahlt diese Politik in andere Märkte aus. NATO‑Staaten und enge Verbündete der USA beobachten die Situation genau und diskutieren eigene Restriktionen – teilweise gibt es sie im Behördenumfeld schon heute. Das könnte zu einem geopolitisch fragmentierten Drohnenökosystem führen: westliche Märkte mit lokaler oder verbündeter Technik auf der einen Seite, China‑getriebene Herstellerdominanz in Asien, Afrika und dem globalen Süden auf der anderen.

Für DJI selbst bedeutet der Schritt, dass der Fokus noch stärker auf Asien, Europa und Schwellenländern liegen wird, während der größte Einzelmarkt der Welt politisch immer weiter wegrückt. Für europäische Pilotinnen und Piloten – also auch für Deutschland – ist das zunächst vor allem ein Warnsignal: Technisch hervorragende Produkte alleine reichen nicht, wenn geopolitische Spannungen zur Leitgröße für Regulierung werden.

Was denkt hier – könnten auch unsere Märkte von einem solchen Verbot oder entsprechenden Einschränkungen tangiert werden?

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